Feinstaubverordnung für Kaminöfen!

Gesetz, Feinstaub, Verordnung
Feinstaubverordnung auf den Punkt gebracht!
Die Feinstaubverordnung…! Über kaum ein Thema wird so viel gesprochen und es existieren so viele Unwahrheiten oder Halbwahrheiten wie über die Feinstaubverordnung für Kaminöfen.
Alle Öfen die vor 1974 gebaut worden sind müssten jetzt ausgetauscht werden. Das heißt, es reicht oft aus das dort der Einsatz erneuert wird. Bei Kachelöfen und Kaminen wird es schwieriger, dort muss meistens die ganze Anlage zurückgebaut werden und man ersetzt diese durch einen Kaminofen oder eine gemauerte Anlage. Am 01.01.2019 sind es dann alle Öfen die vor 1984 gebaut worden sind 2020 die 1994 gebaut worden sind.
Alle anderen Öfen
unterliegen einem Bestandschutz. Das heißt, man darf den Standort des Ofens der nach 1994 gebaut worden ist (der Ofen darf weiter betrieben werden) nicht mehr verändern! Du darfst also den Ofen bei einem Umzug nicht mitnehmen und wieder aufstellen. Denn bei einem Standortwechsel muss die Feuerstätte wiederum durch den Schornsteinfeger abgenommen werden . (Das neue Datum zählt bei Abnahme) Alle Öfen die Heute eingebaut werden und neu errichtet werden, müssen der neusten Feinstaubverordnung entsprechen. Einen anderen darfst du nicht mehr einbauen! Da muss auch kein Filter drin sein oder sonnst irgend was. Das wird von manchen Hersteller oft propagiert!!!
Das stimmt nicht!
Wenn der Abbrand eines Ofens so gut ist, das er die Prüfung bestanden hat (ohne Filter) ist es sicherlich generell der bessere Ofen und du brauchst auch keinen Filter irgendwann einzubauen. Das ganze geht jetzt bis 2024 und was danach ist, weiß noch keiner. Sicherlich werden dann in einem Rahmen von 20 – 30 Jahren Öfen ausgetauscht werden müssen. Aber dann wird es auch Zeit. Die Abbrandtechnik schreitet voran, die Öfen werden immer effizienter, sauberer und auch sparsamer. Deswegen, austauschen wenn es Sinn macht und nicht vorher!
Einen besseren Abbrand des Ofens erreichst du mit einem Schornsteinturbo!
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